Dreyer berühmter Rechts-Belehrten Tractate vom Garten-Rechtworinnen kürzlich und deutlich gewiesen wird, was die Gärten eigenlich vor Rechte haben, ingleichen welches vor Gärten zu halten, und sich des Garten-Rechts zu gebrauchen, auch andere in dieses Recht mit einlauffende Materien mehr : Ingleichen eine volständige Instruction und Bestallung vor einen Hoff- und Ruchen Gärtner, und endluch das wohlverdiente Garten-Lob ... / [
Verlegts Johann Martin Hagen1723-01-01